Die Compliance Guideline der Staufen AG


Ziel des Verhaltenskodex

Die Staufen-Gruppe ist eine führende, weltweit tätige Unternehmensberatung mit höchsten Ansprüchen an die Qualität ihrer Arbeit. Dieser Qualitätsanspruch erstreckt sich auch auf die Einhaltung von Grundsätzen wie Gesetzestreue, Nachhaltigkeit und Fairness, der wir uns besonders verpflichtet fühlen. Hier wollen wir als global agierende Gruppe Maßstäbe setzen und beispielhaft vorangehen.
Der Verhaltenskodex der Staufen-Gruppe wurde erarbeitet mit dem Ziel, als „ethischer und rechtlicher Kompass“ zu dienen. Seine Standards auf der Basis rechtlicher und gesellschaftlicher Normen und der Werte des Unternehmens bilden die Grundlage für das Handeln unserer Mitarbeitenden weltweit und unsere geschäftlichen Beziehungen. Diese Prinzipien müssen eingehalten bzw. umgesetzt werden. Wir erwarten, dass sich auch unsere Geschäftspartnerinnen und Kundinnen an sie halten.


Grundsätze

Alle geschäftlichen Handlungen müssen konform mit den jeweiligen rechtsgültigen Normen sein. Dies beinhaltet unter anderem die Zahlung von Steuern, die Einhaltung des Wettbewerbs-, Kartell- und Umweltrechts, das strikte Verbot von Korruption und Geldwäsche, die Einholung von behördlichen Genehmigungen, die Beachtung von gesetzlichen Rechten Dritter sowie die Verbreitung und das Training dieser Grundsätze. Wir befolgen das Prinzip der Gesetzeskonformität bei allen Handlungen, Maßnahmen, Verträgen und sonstigen Vorgängen. Ebenfalls grundlegend sind die Werte der Staufen-Gruppe. Dazu gehören eine handlungsorientierte Arbeitsweise, sicht- und messbare Ergebnisse, eine kollegiale Zusammenarbeit und eine positive Einstellung zur Dienstleistungsausführung. Darüber hinaus orientiert sich Staufen an den zehn Prinzipien des UN Global Compact in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umwelt und Klima sowie Korruptionsprävention und fordert alle Geschäftspartner*innen auf, dies ebenfalls zu tun. Mit der Einhaltung der in diesem Dokument beschriebenen Staufen-Compliance Regeln stellen wir sicher, dass Organe und Mitarbeitende der Staufen-Gruppe vor rechtlichen Konsequenzen geschützt und dass Reputations- sowie finanzielle Schäden vermieden werden. Der Vorstand erwartet von allen Mitarbeitenden und im besonderen Maße von den Führungskräften die Einhaltung der genannten Grundsätze. Alle Mitarbeitenden sind aufgefordert, Führungskräfte auf mögliche Verstöße hinzuweisen. Sie können sich zudem jederzeit an die Compliance Organisation wenden. Die Hinweisgeber-/Whistleblower-Plattform (www.staufen.ag/whistleblowing) ist für Mitarbeitende und Dritte gleichermaßen zugängig. Meldungen können unter Angabe des Namens, aber auch anonym erfolgen. Die Anonymität und das rechtssichere Betreiben dieser Plattform werden über einen externen Dienstleister (yourIT GmbH) sichergestellt.


Compliance und unsere Interessengruppen/Stakeholder


Auswahl von und Umgang mit Geschäftspartner*innen

Wir wählen unsere Geschäftspartnerinnen sorgfältig aus und erwarten von ihnen ein integres Geschäftsverhalten. Wir gehen keinesfalls Geschäftsbeziehungen mit Partnerinnen ein, welche offensichtlich Gesetze oder internationale Konventionen verletzen, Geldwäsche betreiben oder Terrorismus finanzieren bzw. keine angemessenen Anstrengungen unternehmen, diese Missstände abzustellen. Wenn wir bemerken, dass Partnerinnen, mit denen wir bereits eine Geschäftsbeziehung eingegangen sind, sich nicht an die genannten Regeln halten, brechen wir diese Geschäftsbeziehung ab. Dies gilt auch in Bezug auf die Einhaltung der Menschen- und Arbeitsrechte. Wir sind für Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung, Kinder- und Zwangsarbeit sowie Folter und verlangen dies auch von unseren Geschäftspartnerinnen.
Geschäftsentscheidungen und Verträge dürfen ausschließlich anhand von nachvollziehbaren, leistungs- und qualitätsbezogenen Kriterien zustande kommen. Geschäftsentscheidungen aufgrund persönlicher Vorteile oder Beziehungen sind grundsätzlich verboten. Zur Vermeidung von Korruption und Bestechung wurden verschiedene Kontrollmechanismen wie die Unterschriften- und Freigaberegelung, die Funktionstrennung und das Vier-Augen-Prinzip vereinbart.


Vermeidung von Interessenkonflikten

Alle Mitarbeitenden müssen ihre privaten Interessen streng von den Interessen der Staufen-Gruppe trennen. Dies gilt insbesondere für Aufträge an nahestehende Personen oder Aufträge an Unternehmen, in denen nahestehende Personen arbeiten. Bestehen persönliche Beziehungen, darf die Geschäftsbeziehung erst nach Freigabe durch den/die Vorgesetzte/n vorgenommen werden. Nebentätigkeiten sind grundsätzlich genehmigungspflichtig


Menschen- und Arbeitsrechte

Wir respektieren und schützen die persönliche Würde jeder/jedes Einzelnen und dulden keine Benachteiligung aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, des Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Identität. Dies gilt insbesondere im Umgang mit Kolleginnen, Mitarbeitenden und Geschäftspartnerinnen. Aus diesem Grund haben wir die „Charta der Vielfalt“ unterzeichnet. Wir bekennen uns zu fairen Arbeitsbedingungen mit gerechter Vergütung und Sozialleistungen, die mindestens den nationalen bzw. lokalen gesetzlichen Bestimmungen, Standards und Arbeitsgesetzen entsprechen. Hierbei orientieren wir uns grundsätzlich an den „International Labour Standards“ der ILO. Unsere Geschäftsleitung engagiert sich für die Wahrung einer Arbeitsumgebung, die frei von körperlichem, sexuellem, mentalem und verbalem Missbrauch, Drohungen oder einer anderen Form der Misshandlung ist. Motivierte, gut ausgebildete und zufriedene Mitarbeitende sichern die Leistungsfähigkeit unseres Unternehmens durch hochwertige Dienstleistungen. Daher fördern wir einen respektvollen und wertschätzenden Umgang miteinander. Wir führen einen kontinuierlichen Dialog in Mitarbeiter*innengesprächen und regelmäßigen Besprechungen. Wir fördern und fordern unsere Mitarbeitenden nach ihren individuellen Bedarfen, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Durch regelmäßige Fortbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten unterstützen wir sie in ihrer individuellen Entwicklung. Bei unseren Entscheidungen orientieren wir uns in allen Belangen an den Grundsätzen der Chancengleichheit.


Arbeitsschutz

Im Interesse der Gesundheit und Sicherheit aller Mitarbeitenden und Besucher*innen haben die diese die geltenden Gesetze, Vorschriften und Regelungen zur Arbeitssicherheit einzuhalten. Wir statten unsere Mitarbeitenden mit dem bestmöglichen Equipment (digitale Medien, persönliche Schutzausrüstung, Beförderungsmittel, etc.) aus. Dies gilt für die Arbeit im Haus, auf dem Weg zu- und für die Arbeit bei Kunden. Wir investieren in die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden (Sicherheits-, Erste-Hilfe- und Brandschutzbeauftragte) und sensibilisieren sie über permanente Schulungen für unsere Regelungen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz. Hierbei lassen wir uns von einem professionellen Dienstleister unterstützen.


Umweltschutz und Nachhaltigkeit

Der Schutz der Umwelt und unserer Lebensgrundlagen leitet uns bei allen Entscheidungen, die sich auf unsere Beratungs- und Trainingstätigkeit sowie auf unsere Wirtschaft und Gesellschaft auswirken. Deshalb sind wir daran interessiert, dass unsere Mitarbeitenden die natürlichen Ressourcen auf dem Weg zur und von der Arbeit, am Arbeitsplatz, im Homeoffice und auf Reisen so gut wie möglich schonen.

Im Rahmen des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit sensibilisiert unser „Lean to Green“-Team Mitarbeitende über permanente Schulungen. Wir messen unseren CO2-Ausstoß und beteiligen uns an den zwei unabhängigen Nachhaltigkeitsprogrammen CDP und SBTi, um unseren Fortschritt zu dokumentieren (www.cdp.net und www.sciencebasedtargets.org).

Neben unseren klassischen Vor-Ort-Bildungsangeboten setzen wir auf Blended Learning und E-Learning-Formate (bspw. virtuelle/hybride Veranstaltungen, Web Based Trainings, Learning Nuggets u. v. m.). Sie erlauben ein in jeder Hinsicht nach- haltiges Lernen: Sowohl hinsichtlich der Wirksamkeit des Lernens in einer neuen Arbeitswelt als auch durch die Vermeidung unnötiger Reisen sowie die Reduzierung des Materialverbrauchs. Auch im Rahmen unserer Vor-Ort-Bildungsangebote achten wir stets darauf, Ressourcen zu sparen. So werden bspw. Seminarunterlagen nur auf Anfrage ausgedruckt. Im Rahmen unserer Vor-Ort-Bildungsveranstaltungen bieten wir unseren Teilnehmerinnen vergünstigte Veranstaltungstickets zur Anreise mit der Deutschen Bahn. Dadurch fördern wir eine möglichst CO2-neutrale An- und Abreise zu unseren Veranstaltungen.

Mit unserem vielfältigen Qualifizierungsangebot rund um das Thema „Sustainability Excellence“ sowie mit individuellen Inhouse-Programmen befähigen wir neben unseren Mitarbeitenden auch unsere Kundinnen zu einem konstruktiven Umgang mit verschiedenen Themen der Nachhaltigkeit wie bspw. Ressourceneinsparungen (Wasser, Energie, Abfall etc.) sowie Circular Economy.


Daten- und Informationsschutz

Als international tätiges Unternehmen ist die Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologie ein integraler Bestandteil der täglichen Arbeit. Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, personenbezogene Daten in sämtlichen Geschäftsprozessen sensibel zu handhaben und die international, national bzw. lokal gültigen Gesetze und Verordnungen zu befolgen (z. B. DSGVO in der Europäischen Union). Personenbezogene Daten dürfen nur gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen erhoben, genutzt und aufbewahrt werden. Dies gilt sowohl für die Daten von Mitarbeitenden als auch für die Daten von Kundinnen, Lieferantinnen, Wettbewerberinnen und sonstigen Personen. Insbesondere darf die Verarbeitung der Daten nur erfolgen, wenn eine Einwilligung der betroffenen Person vorliegt oder dies aus anderen Gründen rechtlich erforderlich oder zulässig ist. Vor der Einführung neuer Verfahren oder bei unklaren Regelungen sind intern immer zuerst die Datenschutz- oder Informationsschutz-Koordinatorinnen zu informieren. Die technisch-organisatorischen Maßnahmen werden jährlich auf ihre Effektivität hin überprüft und ggf. angepasst. Zur Sicherstellung eines effektiven Daten- und Informationsschutzes wurde ein professionelles externes Dienstleistungsunternehmen (yourIT GmbH) gewonnen, welches den Datenschutzbeauftragten (DSB) und Informationsschutzbeauftragten (ISB) stellt. Beide stehen in einem permanenten Austausch mit den internen Koordinator*innen.


Schutzrechte Dritter / Eigene Schutzrechte

Das geistige Eigentum des Unternehmens bildet eine wesentliche Grundlage unseres geschäftlichen Erfolgs. Sein Schutz sowie der Schutz unseres gesamten Know-hows ist daher oberste Verpflichtung aller Mitarbeitenden. Ebenso achten wir auf das geistige Eigentum unserer Partnerinnen und Kundinnen. Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und andere nicht öffentliche Informationen, die ihnen im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeiten anvertraut oder auf andere Weise bekannt werden, geheim zu halten (Verpflichtung auf Geheimhaltung). Die Verpflichtung besteht auch nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort und muss von allen ausscheidenden Mitarbeitenden erneut bestätigt werden.


Verantwortung in der Lieferkette

Staufen bekennt sich zu einer ökologisch und sozial verantwortungsvollen Unternehmensführung, hat entsprechende Grundsätze in seiner Unternehmenskultur verankert und verlangt deren Beachtung von allen Mitarbeitenden. Wir erwarten das gleiche Verhalten von unseren Partnerinnen und Lieferantinnen. Wir optimieren kontinuierlich unser unternehmerisches Handeln und unsere Dienstleistungen im Sinne eines ganzheitlich orientierten nachhaltigen Ansatzes und setzen eine entsprechende Haltung auch bei unseren Partnerinnen voraus. Dieser Verhaltenskodex beschreibt die Mindestanforderungen, die eingehalten werden müssen, um unsere Standards zu gewährleisten. Die Erfüllung dieser Grundsätze fordern wir vor einem Geschäftsabschluss auch von unseren Partnerinnen ein.


Kommunikation und Training

Alle Mitarbeitenden werden über definierte Kommunikationsplattformen regelmäßig über aktuelle Themen im Zusammenhang mit diesem Verhaltenskodex informiert. Zu sich entwickelnden Themenbereichen werden in wiederkehrenden Abständen geschult. Die Abwicklung der einschlägigen Trainings erfolgt standardisiert über unser Learning Management System (LMS). Wir stehen außerdem miteinander in einem regelmäßigen Dialog zu Compliance-Themen und sprechen Risiken offen an.


Internes Kontrollsystem

Staufen unterhält ein internes Kontrollsystem. Der Bereich Compliance hat ein uneingeschränktes Informations- und Prüfungsrecht, soweit dem nicht gesetzliche oder innerbetrieblich vereinbarte Regelungen entgegenstehen. Wir haben ein „Integriertes Management System“ (IMS) installiert und lassen dieses gemäß den internationalen Standards DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO 27001 regelmäßig zertifizieren. Wir überprüfen unsere Richtlinien und Standards jährlich kritisch auf ihre Anwendbarkeit und Aktualität. Dies geschieht zum einen im Rahmen der jährlichen internen Audits zusammen mit unseren externen Dienstleister*innen und zum anderen durch die externen Audits unabhängiger Zertifizierungsunternehmen (Bestätigung durch die DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle)). Die Ergebnisse und die daraus resultierenden Maßnahmen werden dem Vorstand berichtet. Dieser gibt die notwendigen Ressourcen zur Erzielung von Verbesserungen frei.


Inkraftsetzung

Dieser Verhaltenskodex ist für alle Mitarbeitenden von Staufen verbindlich.

Wilhelm Goschy
CEO | Staufen.AG Consulting Academy Investment
Blumenstrasse 5
73257 Köngen Germany


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