Wie gut kennen Sie Ihre Zulieferer?

Das in Deutschland am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Lieferkettengesetz treibt Mitarbeitenden in vielen Unternehmen Sorgenfalten auf die Stirn. Was ist nötig, um den Überblick über alle Zulieferer zu erhalten und den Anforderungen des Gesetzes gerecht zu werden? 

Statt zur Schule zu gehen, müssen Millionen Kinder in vielen Regionen der Welt zum Familieneinkommen beitragen und arbeiten. UNICEF schätzt, dass weltweit 160 Millionen Mädchen und Jungen im Alter zwischen 5 und 17 Jahren in Kinderarbeit sind. Rund die Hälfte von ihnen verrichtet gefährliche Arbeiten, zum Beispiel in Steinbrüchen oder Bergwerken. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz Lieferkettengesetz) verpflichtet Unternehmen, ihre Zulieferer zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen und zum Schutz der Umwelt genau unter die Lupe zu nehmen. 

Was ist Kinderarbeit?

Laut dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung beschreibt der Begriff jede Arbeit, die der körperlichen und geistigen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen schadet oder sie am Schulbesuch hindert. Zu den schlimmsten Tätigkeiten zählen unter anderem Prostitution, Missbrauch als Sklaven und Zwangsarbeiter, Drogenschmuggler oder Soldaten. 

Das Lieferkettengesetz

Seit Anfang 2023 verpflichtet das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitenden, Verantwortung für ihre gesamte Lieferkette zu übernehmen. Das betrifft sowohl den eigenen Geschäftsbereich als auch die unmittelbaren und mittelbaren Zulieferer. Das Ziel ist es, in der Lieferkette grundlegende Menschenrechte zu schützen und insbesondere ein Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit durchzusetzen. Auch auf Umweltbelange muss geachtet werden, um die Gesundheit der Menschen zu schützen. Die Einhaltung wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle überwacht, bei Verstößen drohen Bußgelder. Ab 2024 wird die Sorgfaltspflicht auf Unternehmen mit 1000 Mitarbeitenden ausgedehnt. Ein europäisches Lieferkettengesetz wird ebenfalls kommen.


Um Bußgelder und Reputationsschäden zu vermeiden, brauchen Unternehmen jetzt Transparenz über ihr gesamtes Supply Chain Network.

Canan Jungel
Principal, Staufen.Ag

Für nicht wahrgenommene Sorgfaltspflichten drohen Bußgelder 

Zunächst werden 50 Mitarbeitende des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) prüfen, ob Unternehmen ihren Sorgfaltspflichten nachkommen. Spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres müssen Unternehmen dafür einen Bericht über die Erfüllung der Pflichten an die Behörde übermitteln. Der Bericht besteht aus den Antworten auf einen strukturierten Fragebogen, den die Behörde im Vorfeld veröffentlicht hat. Den Lieferkettengesetz-Frageboden der BAFA können Sie hier kostenlos herunterladen.

Doch viele Firmen haben lange mit den notwendigen Maßnahmen gezögert und den Aufwand ihrer Sorgfaltspflichten unterschätzt. Den Angestellten fehlt das notwendige Know-how in Bezug auf Prozesse, Verantwortlichkeiten und Tools, um Hunderte oder sogar Tausende von Zulieferern zu erfassen und zu analysieren. 


Was können Unternehmen jetzt tun?

Eine Rekonfiguration des Supply Chain Networks und die Einführung eines Risikomanagements schaffen die notwendigen Voraussetzungen, um das Lieferkettengesetz umzusetzen – und um für die Anforderungen des kommenden, europäischen Lieferkettengesetzes gewappnet zu sein.

Wir von Staufen helfen Ihnen dabei, praxisnah und auf Augenhöhe. Sprechen Sie uns gerne an! 

Ihr Ansprechpartner
Thomas Spiess

Thomas Spiess

Senior Manager

STAUFEN.INOVA AG

Telefon: +41 44 786 33 11

Mail: thomas.spiess@staufen-inova.ch

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